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Wartung und Instandhaltung von Windenergieanlagen

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Constanze Wolff
23. November 2021
3 Min Lesedauer

Windenergieanlagen verfügen über eine vergleichsweise sichere Technik – kommt es doch einmal zu Un- oder Ausfällen, wirken diese sich aufgrund der enormen Größe der Anlagen jedoch direkt sehr öffentlichkeitswirksam aus und führen zu immer wiederkehrenden Diskussionen über die Sicherheit von Windparks. Ein Servicevertrag über die regelmäßige Wartung und Instandhaltung sorgt für Sicherheit.

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 133 Terawattstunden Strom aus Windkraftanlagen erzeugt – das sind fast 24 Prozent der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland. Verantwortlich dafür sind über 29.000 Windenergieanlagen an Land und rund 1.500 Anlagen auf See. Jede einzelne von ihnen wurde auf Basis der jeweils geltenden Richtlinie zertifiziert und genehmigt. Für einen möglichst reibungs- und gefahrlosen Betrieb müssen Windenergieanlagen und Windparks jedoch einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung unterzogen werden – nur so ist gewährleistet, dass die technisch komplexen Systeme den starken Belastungen standhalten und keine Gefahr für Mensch und Natur darstellen.

Regelungen zur Prüfung von Windenergieanlagen

Aufgrund der enormen Höhe von Windkraftanlagen sind alle an Montage, Wartung und Instandhaltung beteiligten Personen besonderen Risiken ausgesetzt – bei der Prüfung dieser Anlagen muss daher zwischen Anlagensicherheit und Arbeitsschutz unterschieden werden. In sämtlichen Betriebsphasen – vom Bau bis zum laufenden Betrieb – müssen einerseits Bauwerk, Standsicherheit und Maschine geprüft und andererseits Gefährdungsbeurteilungen und DGUV-V3-Prüfungen vorgenommen werden. Die Wartungsintervalle richten sich nach den Vorgaben des Herstellers, in der Regel werden zwei Prüfungen pro Jahr empfohlen. Mit der Durchführung wird entweder der Anlagenhersteller oder ein spezialisiertes Serviceunternehmen beauftragt. Idealerweise arbeiten diese mit einer professionellen Field-Service-Management-Software: Diese sorgt nicht nur für die Einhaltung der im Wartungsvertrag festgelegten Intervalle, sondern garantiert auch, dass der Servicetechniker alle zur Anlage passenden Werkzeuge und Ersatzteile im Auto hat und vor Ort keinen Wartungsschritt vergisst.

Was wird wie oft geprüft?

Die regelmäßige Wartung und Reinigung von Windenergieanlagen sorgt für eine reibungslose Funktionalität und senkt die durch einen Stillstand verursachten Kosten. Für die verschiedenen Komponenten und Prüfarten empfiehlt der TÜV folgende Prüfintervalle:

  • Rotorblätter: alle 4 Jahre (ab dem 12. Jahr: alle 2 Jahre)
  • Druckbehälter: alle 10 Jahre
  • Kran: jährlich
  • Aufzüge, Aufstiegshilfen, Absturzsicherung und Rettungsgerät: jährlich
  • Feuerlöscher: alle 2 Jahre
  • Prüfung nach DGUV V3: alle 4 Jahre
  • WEA-Inspektion: alle 4 Jahre

In modernen Anlagen sind in der Regel Monitoring-Systeme installiert, die den Zustand von Turm, Rotor, Getriebe und weiteren Komponenten rund um die Uhr überwachen und das System beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten sofort abschalten. Nicht zufällig gehören Windkraftanlagen mit einer technischen Verfügbarkeit von 98 Prozent zu den sichersten Bauwerken Deutschlands.