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ESG-Daten & Handwerksbetriebe (Trickle-Down-Effekt)

16. Juli 2026
7 Min Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze

  • Handwerksbetriebe sind meist nicht selbst CSRD-pflichtig. Große Auftraggeber können dennoch ESG-Daten aus ihrer Lieferkette abfragen.
  • Direkt betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Nettoumsatz.
  • Der freiwillige VSME-Standard begrenzt, welche Angaben Auftraggeber von nicht berichtspflichtigen Betrieben verlangen dürfen.
  • Daten zu Fahrten, Einsatzzeiten und Fuhrpark liegen in vielen FSM-Systemen bereits vor.
  • Wer auf eine Anfrage gar nicht reagiert, riskiert keine unmittelbare Strafe, kann aber bei künftigen Vergaben Nachteile haben.

Ihr Auftraggeber fordert ESG-Daten? Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen (Trickle-Down-Effekt)

Sie brauchen keinen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und sollen Ihrem Auftraggeber trotzdem ESG-Daten liefern? Das klingt widersprüchlich, wird für viele Handwerksbetriebe aber zur Realität.

Der Grund: Ihr Auftraggeber braucht Angaben aus seiner Lieferkette für den eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Dazu können Daten aus Ihrem Betrieb gehören, etwa zu Energieverbrauch, Fahrzeugemissionen oder Arbeitsbedingungen.

Das heißt nicht, dass Sie einen umfangreichen Bericht schreiben müssen. Wichtig ist, die Anfrage richtig einzuordnen, vorhandene Betriebsdaten zu nutzen und nur die Informationen zu liefern, die tatsächlich verlangt werden dürfen.

Warum verlangt Ihr Auftraggeber ESG-Daten?

Der Trickle-Down-Effekt: Die Berichtspflicht wirkt in die Lieferkette

Seit dem EU-Omnibus-I-Paket, das am 18. März 2026 in Kraft trat, gilt die CSRD-Berichtspflicht nur noch für deutlich größere Unternehmen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. € Nettoumsatz.

Für die meisten Handwerksbetriebe bedeutet das: Sie müssen keinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Das Thema verschwindet trotzdem nicht. CSRD-pflichtige Unternehmen müssen für ihren Bericht Informationen aus ihrer Lieferkette berücksichtigen. Daten, die sie nicht selbst erheben können, fragen sie bei Dienstleistern und Zulieferern ab – auch bei kleinen Betrieben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nennt das den Trickle-Down-Effekt: Anforderungen aus großen Unternehmen reichen in die Lieferkette hinein.

So erkennen Sie, ob die Anfrage plausibel ist

Zwei Fragen helfen bei der ersten Einordnung:

  • Kommt die Anfrage von einem Konzern, einer Bank, einem Versicherer oder einem großen öffentlichen Auftraggeber? Dann kann eine eigene Berichtspflicht des Auftraggebers bestehen.
  • Verweist die Anfrage auf einen Nachhaltigkeitsbericht, ESRS, Lieferkette oder den VSME-Standard? Dann will Ihr Auftraggeber wahrscheinlich Daten für seine Lieferkettenangaben sammeln.

Fragen Sie Ihren Ansprechpartner direkt, auf welche Berichtspflicht, welchen Standard und welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. So wissen Sie, welche Daten Ihr Auftraggeber tatsächlich benötigt.

Formulierung für Ihre erste Antwort an den Auftraggeber
„Bitte teilen Sie uns mit, auf welchen Standard, welchen Berichtszeitraum und welche konkreten Datenpunkte sich Ihre Anfrage bezieht. Wir prüfen, welche Angaben wir aus unseren Betriebsunterlagen bereitstellen können.”

Welche Daten darf Ihr Auftraggeber abfragen?

Der VSME-Standard schützt vor überzogenen Fragebögen

Damit berichtspflichtige Unternehmen ihre Zulieferer nicht mit unbegrenzten Fragebögen belasten, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den Voluntary SME Standard (VSME) entwickelt. Er definiert einen begrenzten Datensatz für nicht berichtspflichtige Betriebe. Dieser Rahmen wird auch als „Value Chain Cap” bezeichnet.

Für Sie heißt das: Sie müssen nicht jede beliebige Detailfrage beantworten. Orientieren Sie sich an den Daten, die für Energie, Fuhrpark, Emissionen und grundlegende Arbeitsbedingungen relevant sind. Verlangt ein Auftraggeber deutlich weitergehende Angaben, bitten Sie um die konkrete Begründung und den benötigten Umfang.

Diese Angaben werden häufig abgefragt

In der Praxis geht es meist um:

  • Energieverbrauch: Strom, Gas und Kraftstoff
  • Fahrzeugflotte und gefahrene Kilometer
  • CO₂-Emissionen aus Fuhrpark und Anfahrten
  • grundlegende Angaben zu Arbeitsbedingungen und Sozialstandards
  • vorhandene Zertifikate oder Nachweise

Nicht alle Werte müssen Sie neu erheben. Prüfen Sie zuerst, welche Informationen in Ihren vorhandenen Systemen liegen.

Woher bekommen Sie die Daten ohne zusätzliche Excel-Sammlung?

Ihre FSM-Software liefert wichtige Grundlagen

Der Aufwand entsteht vor allem dann, wenn Sie Belege, Fahrtenbücher und Tabellen manuell durchsuchen müssen. Nutzen Sie eine Field-Service-Management-Software wie Praxedo, liegen viele relevante Daten bereits an einem Ort vor:

  • gefahrene Routen und Kilometer je Einsatz
  • Einsatzzeiten und Auslastung der Fahrzeugflotte
  • Tourenplanung und dokumentierte Fahrten

Diese Daten können Sie für die Anfrage exportieren und mit Unterlagen aus Fuhrpark oder Buchhaltung ergänzen. Das spart Recherchezeit und reduziert Fehler durch manuelle Übertragung.

Beispiel: Vom Betriebsalltag zur ESG-Antwort

Ein Elektrobetrieb mit zehn Technikern im Außendienst möchte eine ESG-Anfrage beantworten. Aus der FSM-Software exportiert er die gefahrenen Kilometer und Einsatzzeiten der vergangenen zwölf Monate.

Die Kilometerdaten zeigen, wie intensiv die Fahrzeuge genutzt wurden. Für belastbare Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO₂-Emissionen ergänzt der Betrieb Verbrauchswerte, Fahrzeugtypen oder Tankdaten. So muss er nicht jede Fahrt und jeden Tankbeleg einzeln zusammensuchen.

Praxedo hilft dabei, vorhandene Einsatz- und Routendaten strukturiert bereitzustellen. Welche Daten sich für Ihre konkrete Anfrage exportieren lassen, klären Sie im persönlichen Gespräch: Experten kontaktieren

In vier Schritten auf eine ESG-Anfrage reagieren

  1. Anfrage einordnen: Fragen Sie, auf welchen Standard, Zeitraum und welche Datenpunkte Ihr Auftraggeber sich bezieht.
  2. Vorhandene Daten prüfen: Sehen Sie in FSM-Software, Fuhrparkunterlagen und Buchhaltung nach.
  3. Nur relevante Angaben liefern: Nutzen Sie eine VSME-konforme Vorlage, statt einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
  4. Antwort dokumentieren: Speichern Sie Datenquellen, Annahmen und Ihre Antwort. Bei der nächsten Anfrage sind Sie schneller.

Der Zukunfts-Kompass Handwerk als kostenlose Vorlage

Der ZDH hat gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden den „Zukunfts-Kompass Handwerk” entwickelt. Das kostenlose Tool richtet sich an Handwerksbetriebe und bietet eine VSME-konforme Struktur für die erste ESG-Antwort.

Die Vorlage ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Anfrage. Sie hilft aber dabei, die benötigten Informationen geordnet zusammenzustellen – ohne bei null anzufangen.

Was passiert, wenn Sie nicht antworten?

Wenn Sie eine ESG-Anfrage ignorieren, drohen Ihnen nicht automatisch Bußgelder. Das wirtschaftliche Risiko liegt an anderer Stelle: Berichtspflichtige Auftraggeber müssen ihre Lieferkette zunehmend nachvollziehbar dokumentieren.

Können Sie keine Auskunft geben, bewerten Auftraggeber Ihren Betrieb bei künftigen Vergaben schlechter oder berücksichtigen ihn nicht. Eine kurze, strukturierte Antwort ist deshalb meist besser als gar keine Antwort – auch dann, wenn Ihnen einzelne Angaben noch fehlen.

Wenn Sie die wichtigsten Daten jetzt vorbereiten möchten, zeigen wir Ihnen, welche Informationen Praxedo aus Ihren Betriebsabläufen bereitstellen kann: Experten kontaktieren

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich als Handwerksbetrieb einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In der Regel nein. Direkt CSRD-pflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Nettoumsatz. Ihr Auftraggeber kann dennoch Daten aus Ihrer Lieferbeziehung abfragen.

Muss ich jede ESG-Anfrage vollständig beantworten?

Nein. Bitten Sie zunächst um Angaben zu Standard, Zeitraum und benötigten Datenpunkten. Der VSME-Standard begrenzt, welche Informationen berichtspflichtige Unternehmen von nicht berichtspflichtigen Betrieben verlangen dürfen.

Welche Daten fragen Auftraggeber typischerweise ab?

Häufig geht es um Energieverbrauch, Fahrzeugflotte, gefahrene Kilometer, CO₂-Emissionen sowie grundlegende Angaben zu Arbeitsbedingungen und Zertifikaten.

Was mache ich, wenn mir einzelne Daten fehlen?

Sagen Sie offen, welche Angaben Sie liefern können und welche Daten nicht vorliegen. Dokumentieren Sie bei Schätzungen die Grundlage, etwa Kilometerdaten, Fahrzeugtyp und hinterlegte Verbrauchswerte.

Woher bekomme ich diese Daten, ohne eine neue Erhebung zu starten?

Prüfen Sie zuerst Ihre vorhandenen Betriebsdaten: FSM-Software, Fuhrparkunterlagen und Buchhaltung. In Praxedo können Routen, Kilometer und Einsatzzeiten strukturiert vorliegen.

Was passiert, wenn ich die Anfrage nicht beantworte?

Eine unmittelbare Strafzahlung droht Ihnen nicht. Auftraggeber können Betriebe ohne belastbare Angaben bei künftigen Vergaben jedoch schlechter bewerten oder aussortieren.

Gibt es eine kostenlose Vorlage für den Einstieg?

Ja. Der vom ZDH gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden entwickelte „Zukunfts-Kompass Handwerk” bietet eine VSME-konforme Vorlage speziell für Handwerksbetriebe.

Sophia Gies